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	<title>Hundherum &#187; Recht &amp; Gesetz</title>
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	<description>Rund um den Hund</description>
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		<title>Hundehaltung darf vom Vermieter nicht generell verboten werden!</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Mar 2013 22:19:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Holl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Az. VIII ZR 168/12]]></category>
		<category><![CDATA[Birgit Holl]]></category>
		<category><![CDATA[Hundehaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Hundeschule]]></category>
		<category><![CDATA[Hundherum]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Neues Urteil vom BGH Vermieter dürfen Hunde- u. Katzenhaltung in Mietwohnungen nicht grundsätzlich verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt vor ein paar Tagen entschieden (Az. VIII ZR 168/12). Jeder Fall muss individuell bewertet werden. Solche Klauseln stellen in Mietverträgen eine &#8230; <a href="http://www.mein-hundherum.de/wordpress/?p=2889">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Neues Urteil vom BGH</strong></p>
<p>Vermieter dürfen Hunde- u. Katzenhaltung in Mietwohnungen nicht grundsätzlich verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt vor ein paar Tagen entschieden (Az. VIII ZR 168/12).</p>
<p>Jeder Fall muss individuell bewertet werden. Solche Klauseln stellen in Mietverträgen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar. Deshalb sind diese generellen Klauseln unwirksam. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall.</p>
<p>Die Richter gaben der Klage eines Mieters statt, der in seiner Wohnung einen kleinen Hund halten wollte, obwohl sein Mietvertrag die Bedingung enthielt, »keine Hunde und Katzen zu halten«. </p>
<p>»Dies sei unwirksam«, so entschied der BGH. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet.“</p>
<p>Ein generelles Verbot ist somit unwirksam, bedeutet aber nicht, dass ein Mieter Hunde und Katzen ohne Rücksicht auf Andere halten kann. Eine umfassende Abwägung der Einzelfälle muss konkret die Belange und Interessen anderer Mietpartien, Hausbewohner und Nachbarn erfolgen.</p>
<p>Hundherum gegrüßt<br />
Birgit Holl</p>
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		<title>Hunde dürfen auf Waldwegen frei laufen!</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Aug 2012 07:48:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Holl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Hundherum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 5 A 2601/10]]></category>
		<category><![CDATA[Birgit Holl]]></category>
		<category><![CDATA[Hund ohne Leine]]></category>
		<category><![CDATA[Hundeschule]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Urteil: Keine Leinenpflicht für Hunde auf Waldwegen Jetzt haben wir Hundehalter es offiziell. Unsere Hunde dürfen auf Waldwegen ohne Leine laufen. Wir dürfen unsere Hunde in Nordrhein-Westfalen auf Waldwegen von der Leine lassen, solange die Hunde den Weg nicht &#8230; <a href="http://www.mein-hundherum.de/wordpress/?p=2684">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Urteil: Keine Leinenpflicht für Hunde auf Waldwegen</strong></p>
<p>Jetzt haben wir Hundehalter es offiziell. Unsere Hunde dürfen auf Waldwegen ohne Leine laufen. Wir dürfen unsere Hunde in Nordrhein-Westfalen auf Waldwegen von der Leine lassen, solange die Hunde den Weg nicht verlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster  (Az.: 5 A 2601/10). Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes &#8211; etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten.</p>
<p>Eine Hundebesitzerin hatte gegen die Stadt Hilden geklagt und in Berufung schließlich Recht bekommen. Die Stadt sei für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Gericht. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor.</p>
<p>Davon ausgenommen bleiben aber weiterhin Naturschutzgebiete, in den Hunde grundsätzlich nicht frei laufen dürfen. Die einzige Möglichkeit für Städte, doch eine Anleinpflicht zu erlassen, besteht darin, die Flächen zum Erholungswald zu erklären.</p>
<p>Hundherum gegrüßt<br />
Birgit Holl</p>
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		<title>Hunde im Backofen</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jul 2012 16:05:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Holl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>
		<category><![CDATA[Recht & Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Tierschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Birgit Holl]]></category>
		<category><![CDATA[Hund im Backofen]]></category>
		<category><![CDATA[Hundeschule]]></category>
		<category><![CDATA[Hundherum]]></category>
		<category><![CDATA[Tasso]]></category>

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		<description><![CDATA[Jetzt wird es wieder heiß im Auto… Wir haben uns so auf den Sommer gefreut und jetzt sind die hohen Temperaturen endlich da. Aber im Auto wird es schnell richtig heiß. In jedem Jahr sterben unzählige Hunde qualvoll in überhitzten &#8230; <a href="http://www.mein-hundherum.de/wordpress/?p=2681">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Jetzt wird es wieder heiß im Auto…</strong></p>
<p>Wir haben uns so auf den Sommer gefreut und jetzt sind die hohen Temperaturen endlich da. Aber im Auto wird es schnell richtig heiß. In jedem Jahr sterben unzählige Hunde qualvoll in überhitzten Autos. In einem parkenden PKW können schnell Temperaturen zwischen 40 und 70 Grad Celsius entstehen. Da hilft auch kein Schälchen Wasser und ein bisschen Luft, dass durch den geöffneten Festerspalt hereinkommt.</p>
<p>Auch wer seinen Hund unbewusst in diese Gefahr bringt, kann rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!</p>
<p>Wenn man einen Hund in einem geschlossenen Auto leiden sieht, sollte man sich wichtige Daten wie Datum, Ort, Uhrzeit, PKW-Marke, Kennzeichen und evtl. Zeugen notieren und bei der Polizei anrufen. Man kann dann auch Strafanzeige wegen Tierquälerei erstatten.</p>
<p>Sollte es sich um einen Notfall handeln, dann darf der Hund auch selbst befreit werden. Der Schaden am Fahrzeug sollte so klein wie möglich gehalten werden, denn schließlich beschädigt man vorsätzlich fremdes Eigentum und muss mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Daher sollte man auf jeden Fall Zeugen zur Hand haben, die die Notlage des Hundes bestätigen können.</p>
<p>Tasso e. V. hat bereits 2009 eine große Aktion gestartet. Unter dem Motto »Hunde gehören im Sommer nicht ins Auto“« wird Aufklärung geleistet und Tasso stellt kostenloses Informationsmaterial zur Verfügung, dass jeder verteilen kann. Mehr unter www.tasso.net.</p>
<p>Also, den Hund bei diesen Temperaturen nicht mit ins Auto nehmen und Gassiausflüge mit dem Wagen auf die frühen Morgenstunden oder auf den kühlen Abend verlegen.</p>
<p>Hundherum gegrüßt<br />
Birgit Holl</p>
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		<title>Gerichtsurteil »Schutzgebühr«</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Jul 2012 00:05:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Holl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Az: 16 K 2515/10]]></category>
		<category><![CDATA[Birgit Holl]]></category>
		<category><![CDATA[Hundeschule]]></category>
		<category><![CDATA[Hundherum]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzgebühr]]></category>
		<category><![CDATA[Tierschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aktuelles Urteil zur Schutzgebühr im Tierschutz VG Gelsenkirchen, Az: 16 K 2515/10 Nach dem Urteil vom VG Gelsenkirchen im Mai 2012, darf ein Tierschutzverein, der Hunde aus dem Ausland gegen eine Schutzgebühr vermittelt, dies nur mit Erlaubnis der zuständigen &#8230; <a href="http://www.mein-hundherum.de/wordpress/?p=2640">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein aktuelles Urteil zur Schutzgebühr im Tierschutz</strong></p>
<p>VG Gelsenkirchen, Az: 16 K 2515/10</p>
<p>Nach dem Urteil vom VG Gelsenkirchen im Mai 2012, darf ein Tierschutzverein, der Hunde aus dem Ausland gegen eine Schutzgebühr vermittelt, dies nur mit Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde nach § 11 Tierschutzgesetz. Das VG Gericht wertete die »Schutzgebühr« quasi als Kaufpreis. Somit könnte die Absicht einer Gewinnerzielung unterstellt werden. Damit handle ein Tierschutzverein »gewerbsmäßig« und dürfe ohne entsprechende Erlaubnis den Hundehandel nicht weiter betreiben.</p>
<p>Hundherum informiert<br />
Birgit Holl</p>
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		<title>Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 21:15:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Holl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Gesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Hundeurteil »Hundebeißerei« Nicht immer verläuft ein Spaziergang mt dem Hund so ab, wie man sich das vorgetellt hat &#8211; wenn die Hundebegegnung plötzlich in einer Beißerei endet gibt es immer eine menge Fragen, besonders wenn sich der Mensch dabei verletzt. &#8230; <a href="http://www.mein-hundherum.de/wordpress/?p=1916">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hundeurteil »Hundebeißerei«</strong></p>
<p>Nicht immer verläuft ein Spaziergang mt dem Hund so ab, wie man sich das vorgetellt hat &#8211; wenn die Hundebegegnung plötzlich in einer Beißerei endet gibt es immer eine menge Fragen, besonders wenn sich der Mensch dabei verletzt.</p>
<p>Ein Arbeitnehmer führt eine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft herbei, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet. Führen die Verletzungen zur zeitweisen Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.</p>
<p>Urteil des ArbG Freiburg (Breisgau) vom 13.01.2010<br />
Aktenzeichen: 2 Ca 215/09 Pressemitteilung des ArbG Freiburg</p>
<p>Hundherum friedliche Begegnungen wünscht<br />
Birgit Holl</p>
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		<title>Hund als Pfand?</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Oct 2010 20:14:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Birgit Holl</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht & Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Hund als Pfand]]></category>
		<category><![CDATA[Tasso]]></category>
		<category><![CDATA[Tierarzt]]></category>

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		<description><![CDATA[Das kann doch nicht sein &#8211; oder doch?! Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis &#8230; <a href="http://www.mein-hundherum.de/wordpress/?p=674">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="color: #000000;"><em>Das kann doch nicht sein &#8211; oder doch?!</em></span></h1>
<p><em>Mancher Tierhalter kommt in die missliche Lage und kann nach der Behandlung seines Tieres die Rechnung nicht bezahlen. Immer wieder verweigern Tierärzte und Tierkliniken dann die Herausgabe des Tieres so lange, bis die Rechnung vollständig beglichen ist. Da Tiere gemäß § 90a BGB keine Sachen sind, stellt sich die Frage, ob der Tierarzt das darf.<br />
Die Gerichte haben in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Während z. B. das Amtsgericht Duisburg ein Zurückbehaltungsrecht an einem Hund generell verneint hat, da mittlerweile anerkannt sei, dass Hunde stark auf eine Person fixiert seien und eine Trennung seelische und körperliche Schmerzen hervorrufen könne, sah das Landgericht Mainz die Sache differenzierter und bejaht grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht an einem Tier. Aber auch das Landgericht Mainz kommt zu dem Ergebnis, dass der Tierarzt im Einzelfall einen Hund dann nicht zurückhalten dürfe, wenn er durch die Trennung von seinem Herrchen oder Frauchen gequält würde.<br />
Selbst wenn man als Tierhalter vor Gericht Recht bekommt und der Tierarzt den Hund herausgeben muss, muss man sich klar machen, dass der Weg zum Gericht mit Kosten verbunden ist und selbst in einem Eilverfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Zum anderen befreit dies den Tierhalter auch nicht von seiner Pflicht, die Rechnung zu begleichen.<br />
Sollten Sie auch in die Lage kommen und die Rechnung nicht begleichen können, sprechen Sie den Tierarzt oder die Tierärztin vor der Behandlung darauf an und fragen Sie nach den etwa entstehenden Kosten, um eine Ratenzahlung vereinbaren zu können. &#8220;Auch wenn es eine unangenehme Situation ist, sprechen Sie Ihre finanzielle Lage vor der Behandlung offen an, um nicht nur unnötigen Streit und Gerichtskosten, sondern auch ein mögliches Strafverfahren zu vermeiden, ganz zu schweigen von der Situation des Hundes, der bis zur Entscheidung des Gerichts in der Praxis sehnsüchtig auf Sie wartet&#8221; so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht.</em></p>
<p>© Copyright TASSO e.V.</p>
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