Ein aktuelles Urteil zur Schutzgebühr im Tierschutz
VG Gelsenkirchen, Az: 16 K 2515/10
Nach dem Urteil vom VG Gelsenkirchen im Mai 2012, darf ein Tierschutzverein, der Hunde aus dem Ausland gegen eine Schutzgebühr vermittelt, dies nur mit Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde nach § 11 Tierschutzgesetz. Das VG Gericht wertete die »Schutzgebühr« quasi als Kaufpreis. Somit könnte die Absicht einer Gewinnerzielung unterstellt werden. Damit handle ein Tierschutzverein »gewerbsmäßig« und dürfe ohne entsprechende Erlaubnis den Hundehandel nicht weiter betreiben.
Hundherum informiert
Birgit Holl