Arbeitsunfähigkeit durch Hundebiss

Hundeurteil »Hundebeißerei«

Nicht immer verläuft ein Spaziergang mt dem Hund so ab, wie man sich das vorgetellt hat – wenn die Hundebegegnung plötzlich in einer Beißerei endet gibt es immer eine menge Fragen, besonders wenn sich der Mensch dabei verletzt.

Ein Arbeitnehmer führt eine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft herbei, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet. Führen die Verletzungen zur zeitweisen Arbeitsunfähigkeit, bleibt der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Urteil des ArbG Freiburg (Breisgau) vom 13.01.2010
Aktenzeichen: 2 Ca 215/09 Pressemitteilung des ArbG Freiburg

Hundherum friedliche Begegnungen wünscht
Birgit Holl

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