Das Urteil: Keine Leinenpflicht für Hunde auf Waldwegen
Jetzt haben wir Hundehalter es offiziell. Unsere Hunde dürfen auf Waldwegen ohne Leine laufen. Wir dürfen unsere Hunde in Nordrhein-Westfalen auf Waldwegen von der Leine lassen, solange die Hunde den Weg nicht verlassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster (Az.: 5 A 2601/10). Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes – etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten.
Eine Hundebesitzerin hatte gegen die Stadt Hilden geklagt und in Berufung schließlich Recht bekommen. Die Stadt sei für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Gericht. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor.
Davon ausgenommen bleiben aber weiterhin Naturschutzgebiete, in den Hunde grundsätzlich nicht frei laufen dürfen. Die einzige Möglichkeit für Städte, doch eine Anleinpflicht zu erlassen, besteht darin, die Flächen zum Erholungswald zu erklären.
Hundherum gegrüßt
Birgit Holl